Genehmigung für Zugshalt
Schreiben der „Berner Alpenbahn-Gesellschaft Bern-Lötschberg-Simplon“ vom 9. September 1933 an den Präsidenten des Bezirksmusikverbandes Westlich-Raron.
Mit dem Schreiben bewilligt die BLS einen ausserordentlichen Zugshalt beim Wärterhaus Nr. 15 bei der Rarnerkumme. Der Zugshalt erlaubte es den Musikgesellschaften von Ferden, Kippel und Wiler, den Festplatz des 1. Bezirksmusikfestes vom 1. Oktober 1933 in Raron über einen kürzeren Weg zu erreichen. Ansonsten hätten sie den Umweg über den Bahnhof Ausserberg in Kauf nehmen müssen. Die Bewilligung wurde von der Bedingung abhängig gemacht, „dass Billette bis Ausserberg bezogen werden“.
Der Zug fuhr in Goppenstein um 12.02 Uhr ab und erreichte die Rarnerkumme um 12.12 Uhr. Dies erlaubte es den Musikanten aus dem Lötschental, pünktlich zum Festbeginn um 13 Uhr in Raron zu sein.