EU-rechtliche Schranken der Glücksspielwerbung in Deutschland, Großbritannien und Polen
- Prüfungspflicht? Ja – Intensive rechtliche Kontrolle von Lizenzen? Nein
- Illegales Glücksspiel auch ohne Google-Werbung erfolgreich
- Glücksspiel-Anbietende nutzen Reichweite der sozialen Medien aus
- Das Wichtigste in Kürze
- Nahezu identische Internetseiten
- Google verschärfte Regeln für Glücksspielwerbung
Diejenigen Anbieter, welche ihr Angebot trotz Untersagungsverfügungen nicht einstellen, sitzen oft in Ländern außerhalb der EU.
Prüfungspflicht? Ja – Intensive rechtliche Kontrolle von Lizenzen? Nein
Bereits seit 01.07.2022 liegt die Verantwortung für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür bei der GGL. Mit der Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen in einer zentralen Behörde wurden die Möglichkeiten im Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet erweitert. Die Behörde leitet gegen illegale Anbieter und hierfür Werbende Verwaltungsverfahren ein und untersagt die entsprechenden Tätigkeiten. Im Jahr 2024 wurden 199 Prüffälle zum unerlaubten Glücksspiel und 211 Prüffälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel bearbeitet. Es wurden 1788 Internetseiten cas bestes serioses online casino überprüft, davon 1.053 Seiten zum illegalen Glücksspiel und 735 Seiten zur Werbung hierfür.
1. Wirtschaftliche Bedeutung des Glücksspiels
Hierzu gehören neben deutschsprachigen Seiten in Einzelfällen auch Seiten auf Englisch, Türkisch und weiteren Sprachen. Bei der Prüfung und Verfolgung illegaler Angebote ist die Sprache kein ausschlaggebendes Kriterium. Relevant ist nur, ob eine Spielteilnahme innerhalb Deutschlands eröffnet wird. Es wurde eine Vielzahl an Testspielen durchgeführt. Untersagungsverfahren wurden im Jahr 2024 in 231 Fällen eingeleitet, davon in 83 Fällen wegen der Veranstaltung und Bewerbung unerlaubten Glücksspiels und in 148 Fällen nur wegen Werbung für illegales Glücksspiel. Als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels hat sich das Blockieren von Zahlungsströmen, das sogenannte Payment-Blocking, erwiesen.
- Landesspezifische Regelungen trotz einheitlichem Staatsvertrag
- Übergangsfristen für bestehende Werbeverträge
- Rolle der Landesmedienanstalten bei der Überwachung
- Unterschiedliche Auslegung der Werbeverbote bei Podcasts und Streaming
Damit kann die GGL allen am Zahlungsverkehr Beteiligten (Zahlungsdienstleister) die Mitwirkung an Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel untersagen. Auch wenn der Einsatz nicht unmittelbar zur Folge hat, dass ein unerlaubtes Glücksspielangebot sich vom deutschen Markt zurückzieht, so wird es für die Glücksspielanbieter durch den Einsatz des Payment-Blockings unattraktiver, ihr illegales Angebot in Deutschland zu betreiben, da sie den Ausfall gängiger Zahlungsmittel hinnehmen oder weniger bekannte Zahlungsanbieter nutzen müssen. Aber auch die etwaigen Alternativen werden angegangen. Hierfür werden eingangs jeweils Ermittlungen zur verbotenen Mitwirkung von Zahlungsdienstleistern an illegalem Glücksspiel durchgeführt.
Illegales Glücksspiel auch ohne Google-Werbung erfolgreich
Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist untersagt (§ 5 GlüStV 2021). In § 3 GlüStV 2021 sind die Glücksspiele aufgezählt, die grundsätzlich erlaubnisfähig sind, darunter zum Beispiel: Auf unserer Seite zu erlaubnisfähigem Glücksspiel, werden weitere Informationen bereitgestellt. Alle Glücksspiele, die nicht ausdrücklich als erlaubnisfähig genannt sind, gelten als nicht erlaubnisfähig und sind damit verboten. Wer ohne die erforderliche Erlaubnis öffentliche Glücksspiele in Deutschland anbietet, kann sich darüber hinaus strafbar machen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist nicht nur Erlaubnis- und Aufsichtsbehörde für länderübergreifende erlaubnisfähige Glücksspielangebote, sondern bekämpft im Auftrag der 16 Länder unerlaubtes Glücksspiel im Internet.
2. Glücksspielbegriff in Vergleichsstaaten
Dazu setzt sie zum Beispiel folgende Instrumente ein: die Einleitung von Untersagungsverfahren inkl. Zwangsgeldfestsetzungen bzw. Eintreibungen, die Meldung möglicher Strafbarkeiten nach §§ 284 f. StGB an die Staatsanwaltschaften, die Meldung von möglichen Steuertatbeständen an das Finanzamt, Das konkrete Vorgehen und die jeweiligen Instrumente werden im Abschnitt Wie sieht das Vorgehen der GGL konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt? Die GGL kann wegen des Veranstaltens oder Bewerbens unerlaubten Glücksspiels Strafanzeigen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften stellen. Hierzu werden Internetseiten von unerlaubten Glücksspielanbietern gesichtet, um alle beteiligten Zahlungsdienstleister zu ermitteln, gegen diese vorzugehen und entsprechende Verwaltungsverfahren einzuleiten. Der überwiegende Teil der angeschriebenen Zahlungsdienstleister handelt daraufhin zügig und kooperativ, indem die Zahlungsoptionen von den Internetseiten entfernt werden.
- Vorgaben für die klare Darstellung von Gewinnwahrscheinlichkeiten
- Verbot von Werbung, die Spielteilnahme mit sozialem Erfolg verbindet
- Pflicht zur Nennung der gesetzlichen Mindestdauer für Verträge in Werbung
- Beschränkungen für Werbung während Live-Sportübertragungen
Die meisten Verwaltungsverfahren können daher umgehend wieder abgeschlossen werden.
Glücksspiel-Anbietende nutzen Reichweite der sozialen Medien aus
Die GGL bekämpft unerlaubtes Glücksspiel und Werbung dafür mit verschiedenen Maßnahmen. Hierzu gehören klassische Verwaltungsverfahren mit Untersagungsverfügungen, die durch Zwangsgelder vollstreckt werden können, sowie Verwaltungsverfahren mit Payment-Blocking und Netzsperren. Direkte Aufklärungsarbeit gegenüber der Bevölkerung und cas 5 euro ohne einzahlung casino 2026 Gewerbetreibenden ist ebenfalls wichtig. Darüber hinaus stellt die GGL Strafanzeigen und leitet im Falle von Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die GGL kooperiert mit anderen Behörden und Institutionen wie Landesmedienanstalten, Finanzbehörden oder der Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz.
Alles andere als harmlos
Bei Verdacht auf Geldwäsche meldet die GGL dies an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Um illegale Glücksspielangebote und Werbung zu identifizieren, nutzt die Behörde insbesondere Beschwerdemeldungen und ein Hinweisgebersystem auf ihrer Internetseite. Das Internet wird ebenfalls auf unerlaubte Glücksspielangebote durchsucht, wobei u. a. Marktpräsenz, Umsatz- und Werbevolumen als Auswahlkriterien dienen. Bei dem restlichen geringen Teil wird die Zahlungsmitwirkung durch eine Verfügung untersagt. Mit einer Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Oktober 2023 (Az. : 3 M 72/23), wurde das Vorgehen der GGL gerichtlich bestätigt.
| Glücksspielprodukt | Werbeumfang erlaubt | Besonderheiten / Tabus | Typische Werbeträger |
|---|---|---|---|
| Sportwetten (online) | Eingeschränkt (nur lizenzierte Anbieter) | Keine Werbung in Stadien, Verbot von "Live-Wetten"-Werbung im TV | Sport-Websites, TV nach 21 Uhr, Podcasts |
| Online-Casino (Slots, Roulette) | Sehr eingeschränkt bis verboten* | *Nur in Schleswig-Holstein uneingeschränkt erlaubt | Fachportale, Affiliate-Seiten |
| Lotto und Toto | Uneingeschränkt erlaubt (staatslizenzierte Anbieter) | Müssen sozialverträglich werben | Alle Medien, Außenwerbung, TV |
| Poker (online) | Eingeschränkt (nur in lizenzierten Poker-Pools) | Darf nicht als Geschicklichkeitsspiel beworben werden | Poker-Magazine, spezielle Events |
Beim Großteil der illegalen Glücksspielanbieter ist der Zahlungsverkehr über namhafte und wesentlich bekannte Zahlungsdienstleister nicht mehr möglich.
- Diskussion über ein totales Werbeverbot nach dem Vorbild anderer EU-Länder
- Wirtschaftliche Auswirkungen auf Sportverbände durch Werbeverbote
- Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zwischen Lotto, Sportwetten und Online-Casinos
- Herausforderungen bei der Durchsetzung gegenüber ausländischen Anbietern
Sie beachten nun regelhaft die deutsche Rechtslage, führen Kontrollen zur Verhinderung von Mitwirkungen durch und ändern zudem technische Prozesse, um Mitwirkungen zu vermeiden. Auch wenn teilweise die Symbole von Zahlungsdienstleistern noch auf illegalen Glücksspielseiten abgebildet werden, ist ein Zahlungsverkehr darüber in der Regel aus Deutschland nicht mehr möglich.
Das Wichtigste in Kürze
Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen, zu Vollzugsinstrumenten sowie zu Erfolgen der GGL gegen unerlaubtes Glücksspiel. Konkret finden Sie auf dieser Seite Informationen und Antworten zu folgenden Themenbereichen: Mit welchen Instrumenten bekämpft die GGL unerlaubtes Glücksspiel und die Werbung dafür Wie sieht das Vorgehen der GGL konkret aus und welche Erfolge wurden bereits erzielt? Wie kann man der GGL unerlaubtes Glücksspiel melden? Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur mit Erlaubnis der zuständigen deutschen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, handelt es sich um unerlaubtes Glücksspiel.
Uni Hohenheim: Massive Glücksspielwerbung bei EM 2024
Dies regelt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Er ist das zentrale Regelwerk für das Glücksspiel in Deutschland und trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Ziel ist es, den Glücksspielmarkt bundesweit zu regulieren, den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen, Spielsucht vorzubeugen und illegale Angebote zu bekämpfen. Nach § 4 GlüStV 2021 dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit einer gültigen Erlaubnis angeboten oder vermittelt werden. Dies wird durch die GGL regelmäßig überprüft. Es wird zum Beispiel im ersten Schritt vorgetäuscht, dass ein bekannter Zahlungsdienst tätig wird.
| Pflichtinhalt | Gesetzliche Vorgabe | Mindestgröße / Dauer | Beispielformulierung |
|---|---|---|---|
| Suchtgefahr-Hinweis | Zwingend in jeder Werbung | Mind. 10% der Werbefläche / 4 Sekunden im TV | "Glücksspiel kann süchtig machen." |
| Altersangabe | Zwingend in jeder Werbung | Klare und lesbare Darstellung | "Erst ab 18 Jahren." oder "Nur für Volljährige." |
| Ansprechpartner für Suchtprobleme | Pflicht in TV/Radio und Online-Video | Nennung von Telefonnummer oder Website | Hilfe unter 0800-123456 oder www.spielen-mit-verantwortung.de |
| Hinweis auf Lizenz | Für lizenzierte Anbieter empfohlen | Keine konkrete Vorgabe | "Lizenziert und reguliert durch die GGL." |
Im Verlauf des Zahlungsprozesses wird dann aber recht schnell deutlich, dass die Abwicklung über ganz andere Zahlungsdienste stattfindet. Die GGL hat im Jahr 2024 weitere 23 Strafanzeigen wegen des Anbietens bzw.
Nahezu identische Internetseiten
Grundlage hierzu ist § 284 des Strafgesetzbuch (StGB) zur unerlaubten Veranstaltung illegalen Glücksspiels. Das Strafgesetzbuch regelt die strafrechtlichen Folgen des unerlaubten Glücksspiels. Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen hierzu bereitstellt, wird laut § 284 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt die Person gewerbsmäßig oder in einer Bande, drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt, wird laut § 284 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Legales Glücksspiel ist nicht automatisch frei bewerbbar
Im Übrigen ist auch die Teilnahme an unerlaubten Glücksspiel strafbar und kann bestraft werden (§ 285 StGB: Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel). Die GGL selbst führt keine strafrechtlichen Verfahren. Sie kann jedoch mögliche Verstöße an die zuständigen Staatsanwaltschaften melden und damit ein Ermittlungsverfahren anstoßen. Weitere Informationen dazu, wie hoch die Strafen für Spielende ausfallen können und welche Risiken und Konsequenzen mit der Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel verbunden sind, finden Sie in unserem FAQ „Teilnahme an illegalem Glücksspiel: Risiken und Konsequenzen für Spielende“. 459 illegale Internetseiten, die aufgrund von Untersagungsverfahren nicht mehr von Deutschland aus erreichbar waren 657 illegale Internetseiten, die aufgrund von Netzsperren nicht mehr von Deutschland aus erreichbar waren 165 illegale Glücksspielseiten, bei denen keine Zahlung durch gängige Zahlungsdienstleister möglich war (Payment-Blocking) Ausführliche Zahlen für das Jahr 2024 finden sich unter Publikationen der GGL im Tätigkeitsbericht 2024. des Bewerbens von illegalem Glücksspiel gem.
Google verschärfte Regeln für Glücksspielwerbung
Ein erster Schritt im Untersagungsverfahren ist die Anhörung. 2024 stellten 61 Glücksspielanbieter ihr Angebot für Spielende aus Deutschland aufgrund der Anhörung ein und verhinderten den Zugriff für Spielende aus Deutschland. Betreiben die Anbieter das illegale Glücksspiel weiter, erlässt die GGL Untersagungsverfügungen. In 231 Fällen sind im Jahr 2024 Untersagungsverfügungen ergangen, in 83 hiervon zum unerlaubten Glücksspiel und der Werbung hierfür, in 148 Fällen nur zur Werbung. Insgesamt haben im Jahr 2024 96 Anbieter von illegalen Glücksspielen ihr Angebot oder Werbende ihre Werbehandlungen aufgrund von Anhörungen oder Untersagungsverfügungen eingestellt. Die GGL hält das deutsche Strafrecht für anwendbar, sofern die Teilnahme am Online-Glücksspiel innerhalb Deutschlands möglich und die Werbung innerhalb Deutschlands abrufbar ist bzw.
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